Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, auch wir als ihr Trinkwasserversorger müssen uns mit der Situation zum Coronavirus SARS-CoV-2 auseinandersetzen. Um den Betrieb auch weiterhin ohne Einschränkungen aufrechterhalten zu können und aus Fürsorge für unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden wir den persönlichen Kontakt zu ihnen bis auf das Notwendigste einschränken müssen. Unser Betriebsgebäude Kleiner Schmiedekamp 11 bleibt bis auf weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Ihr Anliegen werden wir per Post, telefonisch bzw. per Mail klären. Wir hoffen in unser aller Interesse, dass sich die Situation so schnell wie möglich normalisiert und wir alle unser gewohntes Leben und die damit verbundenen Freiheiten wieder aufnehmen können.
Den organisatorischen Aufwand, den diese Herausforderung mit sich bringt, wollen wir, auch in
Ihrem Interesse, so gering wie möglich gestalten.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erlaubt zur Vereinfachung die Beibehaltung der bisher
festgesetzten Abschlagsbeträge für das Jahr 2020 und die Weitergabe der Steuersenkung an
unsere Kunden im Rahmen der Jahresrechnung.
Denn für die Besteuerung der Lieferung von Trinkwasser, sofern der Ablesezeitraum nach dem
30. Juni 2020 und vor dem 01. Januar 2021 endet, ist grundsätzlich der ab dem 01. Juli 2020
geltende Mehrwertsteuersatz von 5% auf den gesamten Abrechnungszeitraum anzuwenden.
Unternehmen, die aufgrund ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung eine Neuberechnung ihrer
Abschläge benötigen, werden diese selbstverständlich auf Anfrage von uns erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Schwarzenbek GmbH
Die Geschäftsleitung